Bericht aus der Gemeinderatssitzung

Sitzung vom 09. Juni 2026

Die Gemeinderatssitzung vom 09.06.2026 stand ganz im Zeichen der Haushaltsplanung.

Der Haushalt wurde noch vom vorherigen Gemeinderat beraten. Richtigerweise wollte man diese Aufgabe nicht sofort den neu gewählten Mitgliedern zumuten. Bei den Beratungen, bei der einige Kompromisse eingegangen wurden, ist ein Haushalt entstanden, mit dem alle Fraktionen zufrieden waren und ihm einstimmig zustimmten. Die wichtigsten Punkte sind:
Das Haushaltsvolumen liegt bei 18,9 Millionen Euro und damit etwas unterhalb vom Haushalt 2025 (19,5 Millionen Euro).
Zum Ende des Jahres muss ein Kredit von 1,6 Millionen Euro aufgenommen werden. Bibertal hat somit zum Ende des Jahres ungefähr 2,8 Millionen Euro Schulden. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt dann bei 560 Euro. Damit liegt Bibertal immer noch unter dem Kreisdurchschnitt von 833 Euro Pro-Kopf-Verschuldung.
Ein großer Posten im Haushalt ist die Kreisumlage von 3,7 Millionen Euro (2023: 3,3 Millionen Euro).
Weiter Posten im Haushalt:
2.200.000 Euro Breitbandausbau Gemeindegebiet
250.000 Euro Kläranlage Planung Nachklärbecken
250.000 Euro Kanalsanierung Gemeindegebiet
220.000 Euro Sanierung Wassernetz Gemeindegebiet
200.000 Euro Straßeninstandsetzung u.a. Bauerngasse, Kirchstr.
175.000 Euro Schule Bühl Sanierung der Duschanlagen.
150.000 Euro für Schule Kissendorf Planung Sanierung/Erweiterung.
120.000 Euro Kinderhaus Bühl Schlussrechnung Außenanlagen
75.000 Euro Radweg Schneckenhofen- Kötz
67.000 Euro KiTa St.Margareta Bühl Fernwärme
Die Auflistung beinhaltet nur die wesentlichen Posten im Haushalt. Sie ist nicht vollständig.
Der Haushalt wurde einstimmig verabschiedet.

Ein weiterer Punkt der Tagesordnung war eine Zweckvereinbarung für die interkommunale Zusammenarbeit zur Erfüllung des Rechtsanspruchs von Grundschulkindern auf Ganztagesbetreuung in den Schulferien.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 sind die Kommunen im Rahmen des Ganztagesbetreuungsanspruchs für Grundschulkinder verpflichtet, eine Ferienbetreuung über 10 Wochen bereitzustellen. Der Rechtsanspruch ist aufwachsend. Im Schuljahr 2026/2027 besteht der Rechtsanspruch nur für die Erstklässler. Jedes weitere Schuljahr wird der Rechtsanspruch um eine Jahrgangsstufe erweitert.

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Günzburg hat für die Umsetzung Planungsräume beschlossen. In den Planungsräumen sollen sogenannte „Ferieninseln“ bei bestimmten Standortkommunen eingerichtet werden.
Bibertal wurde der Ferieninsel Ichenhausen zugeordnet. Neben der Stadt Ichenhausen als Standortkommune gehören auch der Markt Waldstetten, die Gemeinden Ellzee und Kammeltal dieser Ferieninsel an.
Unsere Gemeinde hat nach einer Abfrage in den Klassen der Grundschule Bibertal 5 Plätze für dieses Programm gebucht. Diese sind bereits vergeben und kosten die Gemeinde 8500 Euro.
Der Zweckvereinbarung wurde einstimmig zugestimmt